Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten verwaltet wird. In ihm werden folgende Rechte zum Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) eingetragen:

  • Eigentum
  • Wohnungseigentum
  • Pfandrecht
  • Baurecht
  • Dienstbarkeiten: z. B. Servitute
  • Reallasten: z.B. Belastungs-, Veräußerungsverbot, Vor- oder Wiederverkaufsrechte

 

Erst durch den Eintrag in das Grundbuch werden die oben genannten Rechte offiziell erworben. Da das Grundbuch von einer neutralen Stelle geführt wird, kannst du auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Angaben vertrauen.

Das Grundbuch besteht aus fünf Teilen:

  1. Hauptbuch: aktuelle Eintragungen
  2. Löschungsverzeichnis: gelöschte und gegenstandslose Einträge werden aus dem Hauptbuch hierhin verschoben
  3. Hilfsverzeichnisse: Grundstücksverzeichnis, Anschriftenverzeichnis, Personen-/ Namensverzeichnis
  4. Urkundensammlung: z. B. Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag etc.
  5. Grundbuchsmappe: gibt die örtliche Lage der Grundstücke durch eine Grundstücksnummer und ihre Grenzen wieder

 

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist vor allem beim Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung wichtig. Es enthält Informationen darüber, wem die Liegenschaft gehört, welche Belastungen (Pfandrecht = Hypothek) noch offen und welche sonstigen Rechte und Pflichten mit ihr verbunden sind. Diese Detailinformationen finden Sie im B- und C-Blatt des Grundbuchauszuges.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Neben Informationen wie der Katastralgemeinde, Einlagezahl und zuständiges Gericht finden sich in drei Blätter eingeteilte Kategorien sowie Hinweise zur Ausgabestelle, Sicherheitscodes und weitere die Gebühren betreffende Informationen:

  • A1-Blatt: Grundstücksnummer, Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse
  • A2-Blatt: Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, Dingliche Berechtigungen
  • B-Blatt (Eigentumsblatt): Miteigentumsanteile, Daten zum:zur Eigentümer:in (das können auch mehrere sein)
  • C-Blatt (Lastenblatt): Diverse Belastungen (Pfandrecht) von Banken, Kreditinstituten, Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vor- oder Wiederverkaufsrecht, Dienstbarkeiten etc.)

 

Gut zu wissen: Unter Hinweise befindet sich auf dem Grundbuchauszug ein Sicherheitscode – dieser muss unbedingt angeführt sein, denn er bestätigt die Richtigkeit aller Angaben. Mit ihm kann in der Datenbank nachgeprüft werden, ob der Auszug tatsächlich von dort stammt und nicht etwa gefälscht wurde.

 

Grundbuchauszüge sind für Laien nicht immer leicht zu lesen. Bei Unklarheiten frage im Zweifelsfall deinen Notar oder Rechtsanwalt.

Woher bekomme ich einen Grundbuchauszug?

 

Erfolgt die Einsichtnahme über das Gericht, so geschieht das über das jeweilige örtliche Bezirksgericht. Wer einen beglaubigten Auszug zur Vorlage bei Behörden o. ä. benötigt, kann diesen über einen Notar anfordern. Geschieht die Abfrage über das Internet, so gibt es vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Stellen, die diese durchführen – eine detaillierte Übersicht dazu findest du hier.

Was kostet eine Abfrage im Grundbuch?

Grundbuchauszüge und Auszüge aus den Hilfsverzeichnissen werden mit 15 Euro vergebührt (Stand: 1. Jänner 2022, oesterreich.gv.at). Wird die Abfrage über einen Notar geregelt, hat dieser Anspruch auf eine Vergebührung, die auch vom Gericht verlangt wird. Für eine Abfrage in der „Grundstücksdatenbank neu“ fallen unterschiedliche Gebühren an. Weitere Informationen dazu gibt es hier zum Nachlesen.