So schützt man sich vor Mietnomaden

Haben sie sich erst einmal in der Wohnung eingenistet, bekommt man sie kaum mehr los. Die Rede ist von Mietnomaden. Welche Probleme sie verursachen und wie man sich vor ihnen am besten schützt, erfährst du hier.

Was ist ein Mietnomade?

Mieterinnen und Mieter, die nach Abschluss des Mietvertrages weder die Miete bezahlen noch ausziehen – selbst dann nicht, wenn schon eine Räumungsklage im Raum steht – bezeichnet man als Mietnomaden. Wenn sie sich eines Tages dann doch entschließen zu gehen, geschieht das meistens in einer Nacht-und-Nebel-Aktion.

Den überstürzten Auszug sieht man dem Mietgegenstand oft zu gut an. Alles ist vermüllt und das Mietobjekt sieht dermaßen mitgenommen aus, sodass es neben dem Mietausfall und möglichen Gerichtskosten auch noch zu erheblichen Instandsetzungskosten kommen kann.

Wie erkenne ich einen Mietnomaden?

Sie sind in allen Gesellschaftsschichten zu finden, treten zumeist seriös auf, zahlen oft noch Kaution und die ersten Monatsmieten ohne Versäumnisse, bevor sie plötzlich und völlig grundlos alle Zahlungen einstellen.

Daher ist es ganz besonders wichtig, alle Möglichkeiten im Vorfeld auszuschöpfen, um Mietnomaden rechtzeitig zu “entlarven”.

Mietnomaden hinterlassen oft der ein Bild der Verwüstung - Schmutzige Küche
Mietnomaden hinterlassen oft ein Bild der Verwüstung. Bild: Pexels: Wallace Chuck

Mieterinformationen einfordern

Folgende Dinge sollte man unbedingt vorab in Erfahrung bringen:

  1. Mieterselbstauskunft: Dabei handelt es sich um standardisierte Formulare (z. B.: Persönliche Daten, Anschrift, Tätigkeit, Nettoeinkommen, ob es in der Vergangenheit zu Mietschulden, Räumungsklagen, Insolvenzen kam). So können Vermieter die Zahlungsfähigkeit ihrer zukünftigen Mieter besser einschätzen.
  2. Bonitätsprüfung: Der Vermieter hat unter anderem die Möglichkeit beim Kreditschutzverband 1870 die Bonität des Mieters zu überprüfen. Auch ein Gehaltsnachweis der letzten Monate kann vom Vermieter erfragt werden.
  3. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, fordert vom Mieter noch einen Strafregisterauszug, der nicht älter als sechs Monate ist. Er kann Auskunft darüber geben, ob es in der Vergangenheit schon Vorfälle bzgl. Mietschulden und dergleichen gekommen ist.

Eine Schlüsselübergabe sollte erst nach Bezahlung der Kaution und des ersten Mietzins erfolgen.

Was tun, wenn sich Mietnomaden “eingenistet” haben?

Bevor du alle Rechtsmittel, die dir zur Verfügung stehen, ausschöpfen kannst, solltest du das Gespräch mit deinem Mieter suchen. Denn nicht jeder Mietrückstand lässt sofort auf einen Mietnomaden schließen. Oft können es persönliche Schicksalsschläge wie Krankheit oder Jobverlust sein, die plötzlich zu Mietschulden führen. Sollte der Mieter mehr als ein Monat in Rückstand geraten, können folgende Schritte eingeleitet werden:

  1. Schreibe eine schriftliche Anmahnung, wenn der Mieter mehr als eine Monatsmiete schuldig ist. Nach dem ABG (Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch) muss zuerst eine schriftliche Anmahnung mit einer Zahlungsfrist (üblich sind zwei Wochen) erfolgen, bevor es zu einer schriftlichen fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kommen kann.
  2. Nach § 30 des MRG kann das Mietverhältnis unter folgenden Umständen fristlos gekündigt werden:
    • Der Mietrückstand wurde trotz Anmahnung und Nachfrist nicht beglichen
    • Massiver Hausfriedensbruch
    • Vorsätzliche Beschädigung und Vernachlässigung des Mietgegenstandes
    • Unerlaubte Untervermietung

ACHTUNG: Alle diese Punkte müssen vom Vermieter eindeutig beweisbar sein, um rechtsgültig zu sein. Die schriftliche Anmahnung und fristlose Kündigung sollten unbedingt per Einschreibung erfolgen.

  1. Wird auch die fristlose Kündigung ignoriert, kann bei Gericht eine Räumungsklage angestrengt werden.
  2. Gewinnt der Vermieter das Verfahren, vergibt das Gericht eine Räumungsfrist, in der die Wohnung verlassen werden muss. Das kann unter Umständen auch Jahre dauern! Zieht auch dann der Mieter noch nicht aus, bleibt dem Vermieter nur noch der letzte Schritt: die Delogierung (Räumungsexekution). Die dadurch verursachten Kosten muss theoretisch der Mieter begleichen. Da dieser jedoch meist zahlungsunfähig ist, bleiben die Kosten beim Vermieter hängen.